Förderrichtlinien der Hatelma Stiftung
Die Hatelma-Stiftung gewährt Projektförderung zur Leseförderung und Literaturvermittlung sowie Stipendien an Autor:innen, Wissenschaftler:innen und den künstlerischen wie wissenschaftlichen Nachwuchs (z.B. junge Autor:innen, Studierende, Doktorand:innen, Post-Docs etc.) im Bereich der Neueren deutschen Literatur und der Neueren deutschen Literaturwissenschaft (betreffend die deutschsprachige Literatur des 16. Jahrhunderts bis zur Gegenwart).
Die Bewilligung erfolgt auf Antrag durch den Stiftungsrat. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungs-leistungen besteht – auch bei wiederholter Förderung – nicht.
A) Projektförderung mit Einmalbetrag
1. Die Stiftung fördert – im Bereich der Neueren deutschen Literatur und der Neueren deutschen Literatur-wissenschaft – (anteilig) Aktionen zur Leseförderung, wissenschaftliche und künstlerische Publikationen, wissenschaftliche Kolloquien (Organisation und Teilnahme), Editions- und Forschungsprojekte, literarisch-künstlerische Projekte, literaturvermittelnde Veranstaltungen, einschlägige Exkursionen, literaturwissenschaftliche und literarische Lehrprojekte etc. Auch andere Formate, Projekte und Veranstaltungen können gefördert werden, die die Freude am Lesen fördern oder neue Blicke auf und Perspektiven für die Neuere deutsche Literatur sowie die Neuere deutsche Literaturwissenschaft eröffnen; hier werden insbesondere kreative Grenzüberschreitungen, Quer-Denken, unkonventionelle Projekte gefördert. - Hinweis: Stipendien folgen den Regelungen im Abschnitt B.
2. Anträge für Fördermaßnahmen können jederzeit schriftlich gestellt werden.
3. Bewerber:innen haben einzureichen:
- Wissenschaftlicher oder künstlerischer Lebenslauf;
- Projektskizze mit Zeitplan;
- Kostenplan;
- Fachgutachten/Stellungnahme eines/r einschlägigen Fachwissenschaftlers/in. Bei literarisch-künstlerischen Projekten kann dies durch die Stellungnahme eines/r nicht-wissenschaftlichen, aber künstlerisch einschlägigen, ausgewiesenen Experten/in ersetzt werden.
4. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt grundsätzlich erst nach Beendigung des Projektes auf Basis eines Verwendungsnachweises (Endabrechnung mit allen Belegen, Abschlussbericht, Dokumentation der Ergebnisse). In begründeten Ausnahmefällen kann ein anteiliger Vorschuss beantragt werden, der bei nicht sachgerechter Mittelverwendung oder Abbruch des Vorhabens zurückgefordert werden kann.
B) Stipendien
1. Stipendiengrundsätze
1.1 Die Hatelma-Stiftung vergibt Stipendien.
1.2 Das Stipendium dient der – ggf. anteiligen – Sicherung des Lebensunterhalts während der Bearbeitung eines umgrenzten, bei Antragstellung dargestellten Forschungsvorhabens im Bereich der Neueren deutschen Literaturwissenschaft (oder verwandter Fächer), das selbständig oder unter Anleitung eines/r qualifizierten Wissenschaftlers/in bearbeitet wird, resp. eines umgrenzten, bei Antragstellung dargestellten literarischen, deutschsprachigen Schreib-Projektes.
1.3 Modifikationen des geplanten Vorhabens bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Stipendiengebers.
1.4 Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin ist verpflichtet, seine/ihre Arbeitskraft auf das beantragte wissenschaftliche oder künstlerische Vorhaben zu konzentrieren. Die Stiftung verpflichtet den Stipendiaten / die Stipendiatin zu keinen Arbeiten, die mit dem Stipendienzweck nicht in Verbindung stehen. Nebentätigkeiten sind so weit möglich, wie sie den Stipendienzweck nicht beeinträchtigen. Vor der Übernahme einer solchen Nebentätigkeit ist eine schriftliche Zustimmung des Stipendiengebers einzuholen.
1.5 Änderung des Familienstandes, des Einkommens aus Berufstätigkeit, der Höhe des Elterngeldes, der Zahl der Kinder oder Ähnliches sind dem Stipendiengeber mitzuteilen.
2. Umfang der Förderung
2.1 Die Höhe der Förderung beträgt
- als Teilstipendium: bis zu EUR 500,00 pro Monat auf ein Jahr
- als Vollstipendium:
- a) für ein Dissertationsvorhaben bis zu EUR 1.800,00 pro Monat auf ein Jahr
- b) für ein Habilitationsvorhaben oder ein literarisch-künstlerisches Schreibprojekt bis zu EUR 2.500,00 pro Monat auf ein Jahr
2.2 Wiederbewerbungen sind bis zu einer Gesamtförderdauer von drei Jahren möglich.
2.3 Zusätzlich können auf Antrag Sachkostenzuschüsse (maximal EUR 2.000,00 einmalig), Reisekosten-zuschüsse (maximal EUR 1.000,00 jährlich) und Publikationskostenzuschüsse (maximal EUR 2.000,00 ein-malig) gewährt werden.
2.4 Auf die Stipendienleistung werden insbesondere Einnahmen aus Erwerbstätigkeit (Einkünfte im Sinne der §§ 13, 15, 18 und 19 EStG) angerechnet. Ebenfalls werden pauschale Zuwendungen zum Lebensunterhalt und geldwerte Vorteile von anderen Förderorganisationen angerechnet. Sämtliche Zuwendungen Dritter sind spätestens bei Inanspruchnahme des Stipendiums und bei Änderung während der Laufzeit unverzüglich dem Stipendiengeber mitzuteilen.
2.5 Die Annahme eines wissenschaftlichen oder künstlerischen Preises/Preisgeldes innerhalb der Stipendienlaufzeit stellt keine Nebeneinnahme dar und wird nicht angerechnet.
2.6 Ehrenamtliche Nebentätigkeiten sind zulässig.
3. Stipendium
3.1 Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis; es ist kein Entgelt im Sinne von § 14 SGB IV (Sozialgesetzbuch) und unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht. Das Stipendium ist steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG und unterliegt in der Regel nicht dem Progressionsvorbehalt gem. § 32 b EStG.
3.2 Gegen einen Anspruch des Stipendiengebers auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge kann der Einwand des Wegfalls der Bereicherung nicht geltend gemacht werden.
4. Antragsteller:innen
4.1 Antragsberechtigt für die Vergabe eines Stipendiums sind:
- Studierende der Neueren deutschen Literaturwissenschaft und verwandter Fächer, die einen aner-kannten Abschluss in diesem Bereich anstreben
- Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Promotionsprojekt im Bereich der Neueren deutschen Literaturwissenschaft
- Post-Docs mit einem Forschungs- oder Habilitationsprojekt im Bereich der Neueren deutschen Literaturwissenschaft
- Junge deutschsprachige Autorinnen und Autoren mit einem konkreten literarisch-künstlerischen Schreibprojekt
4.2 Bewerber:innen haben einzureichen:
- Wissenschaftlicher oder künstlerischer Lebenslauf;
- Projektskizze mit Zeitplan;
- Kostenplan;
- Fachgutachten/Stellungnahme eines/r einschlägigen Fachwissenschaftlers/in (in der Regel des/r wissenschaftlichen Betreuers/in). Bei literarisch-künstlerischen Projekten kann dies durch die Stellung-nahme eines/r nicht-wissenschaftlichen, aber künstlerisch einschlägigen, ausgewiesenen Experten/in ersetzt werden.
4.3 Auf Verlangen des Stiftungsrats sind weitere Unterlagen, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhält-nissen, beizubringen.
4.4 Anträge sind bis zum 30. Juni des Vorjahres einzureichen. Über sie wird in der Regel bis 30. September entschieden.